Hinweise zur Batterieentsorgung

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien
enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien,
die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager
Zündappdienst Leuchs  Birketstrasse 14 94116 Hutthurm zurückgeben.
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich!

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende
Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben
werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Rückgabe/Erstattung des Pfandwertes

Zündappdienst Leuchs Vertreiber von Starterbatterien ist nach dem Batteriegesetz gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Starterbatterien erwirbt, ein Pfand in Höhe von EUR 7,50 zu erheben. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zuzüglich Pfand.