§ 1 Allgemeines:
Für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Zündapp Dienst Leuchs ( Chickolinah ) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen nicht gesondert widersprochen wird. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Zündapp Dienst Leuchs und den Kunden schriftlich vereinbart wurden unter dem Hinweis, dass es sich um abweichende Regelungen handelt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Vorschriften des Bestellers sind ebenfalls nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Zündapp Dienst Leuchs schriftlich genehmigt wurden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig waren.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss:
Die vorliegenden Angebote stellen ein rechtsverbindliches Angebot an den Kunden dar, die Waren über den Zündapp Dienst Leuchs online zu bestellen. Angebote des Kunden sind angenommen, mit der Folge des Vertragsschlusses, wenn der Kunde die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.
§ 3 Fristen und Verzug:
Kommt der Kunde mit der Abnahme unserer Lieferungen in Verzug und/oder verletzt er entsprechende Mitwirkungspflichten bei der Abnahme, so sind wir berechtigt, den entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen und dem Kunden aufzuerlegen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Im Falle des Verzuges der Abnahme und/oder Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten bei der Abnahme, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges und/oder einer zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Ware auf den Kunden über.
§ 4 Lieferung:
Die Rechnungsstellung und Lieferung erfolgt gegen entsprechende Kostenübernahme innerhalb Deutschlands und in die Länder, die in diese Bedingungen aufgenommen sind. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandpauschale, deren Höhe bei jeder Lieferung gesondert vom Kaufpreis ausgezeichnet ist. Die Lieferung erfolgt zu ebener Erde und bis zur 1. Türe, an der vom Kunden mitgeteilten Adresse.
§ 5 Versandkosten/Versicherung:
Es gelten für die Versendung der Gegenstände die beim Angebot angegebenen Versandkosten.
§ 6 Transportschäden:
Ist der Kunde Vollkaufmann gilt Folgendes:
Für den Fall, dass die Waren mit einem offensichtlichen Transportschaden beim Kunden bei der angegebenen Adresse angeliefert werden, so ist der Kunde verpflichtet, diesen Schaden sofort vor Ort gegenüber der Transportperson zu reklamieren. Der Kunde ist verpflichtet für diesen Fall, die Annahme der gelieferten Sache zu verweigern und der Transportperson mitzuteilen. Der Kunde ist auch verpflichtet, dies unverzüglich dem Zündapp Dienst Leuchs mitzuteilen, und zwar über die zur Verfügung gestellte Telefonnummer 08505 / 869316 oder auf andere Art und Weise, z. B. eMail, Fax oder Post.
Auch verborgene Mängel aufgrund des Transportes sind unverzüglich nach ihrem Entdecken dem Zündapp Dienst Leuchs mitzuteilen, und zwar entweder über die Telefonnummer oder über eMail, Fax, Post oder auf sonstige Art. Eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist damit nicht verbunden.“
§ 7 Gefahrübergang:
Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Sache gehen auf den Käufer über, sobald die bestellte Ware von Zündapp Dienst Leuchs der jeweils ausgesuchten Transportperson übergeben wurde oder Zwecks Versendung das Lager des Zündapp Dienst Leuchs verlassen hat. Ist der Käufer Verbraucher (vgl. § 13 BGB), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache mit der Übergabe an den Käufer oder eine empfangsberechtigte Person über.
§ 8 Preise und Zahlung:
Unsere Rechnungen sind per Vorauskasse sofort zahlbar. Sollten mehrere Liefergegenstände geliefert werden und mehrere Rechnungen offen sein, werden sämtliche Zahlungen grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers.
Der Kaufpreis ist zuzüglich Versandkosten innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Vertragsschluss gemäß § 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das Konto, welches in der Auftragsbestätigung aufgenommen ist, zu überweisen.
§ 9 Rücktritt:
Wird Vorkasse als Zahlungsart vereinbart und ist nicht innerhalb der Frist von 7 Tagen nach Vertragsschluss gemäß § 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geldeingang auf das Konto, welches in der Bestätigung angegeben wurde, festzustellen, steht Zündapp Dienst Leuchs das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung des Kunden zu stornieren.
Der Firma Zündapp Dienst Leuchs steht ebenfalls ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Kunde unter der von ihm angegebenen Adresse bei Auslieferung nicht angetroffen wird und das Paket, welches bei der Poststelle hinterlegt wird, nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abgeholt wird oder der Kunde die Annahme des Paketes verweigert.
In den obigen Fällen steht Zündapp Dienst Leuchs ein Anspruch auf Ersatz des durch den Rücktritt entstandenen Schadens zu, insbesondere auf Ersatz sämtlicher Porto- und sonstiger Nebenkosten.
§ 10 Gewährleistung:
Die Ansprüche der Kunden für Mängel der angelieferten Sache richten sich nach den gesetzlichen Regelungen des BGB, soweit sich aus den folgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
Schäden, die an der Sache entstehen, durch nachweislich unsachgemäße oder sonstige vertragswidrige Handlungen durch den Kunden, und zwar bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung der Sache, schließen die Gewährleistung für den dadurch entstehenden Mangel aus. Die unsachgemäße Behandlung oder vertragswidrige Maßnahmen richten sich – soweit diese vorhanden – nach den jeweiligen Angaben und Gebrauchsanweisungen des Herstellers, die der Sache mitgeliefert werden.
Der Ausschluss der Gewährleistung gilt auch bei Fremdeingriffen und bei eventuellem Öffnen der Geräte. Bei Leistungssteigernde Teile, insbesondere derer, die gegen die Stvo verstoßen besteht keine Garantie. Bei Selbsteinbau der Ersatzteile erlischt dieser Anspruch ebenso.
Beim Kauf gebrauchter Gegenstände verjähren Ansprüche der Kunden bei Mängeln innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche, die auf Ersatz von Lebens-, Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet sind, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Zündapp Dienst Leuchs , bzw. für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Medion-Power-Store beruhen.
Ist der Kunde Vollkaufmann und erfolgt die Bestellung für seinen Gewerbebetrieb, so ist er verpflichtet die Ware unverzüglich zu prüfen und die Mängel unverzüglich zu rügen. Erfolgt die unverzügliche Prüfung und Rüge nicht, tritt als Folge der Gewährleistungsverlust ein. Bei versteckten Mängeln verjähren Ansprüche der Vollkaufleute aus ihrem Gewährleistungsrecht mit Ablauf eines Jahres ab Anlieferung/Erhalt der Ware.
Für den Fall, dass Gegenstände und Bauteile ausgetauscht werden, gehen die ausgetauschten Teile wieder in das Eigentum von Zündapp Dienst Leuchs über.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware, sollte diese aus mehreren Teilen bestehen, berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, sondern lediglich zur Beanstandung des Teils, welcher die entsprechenden Mängel aufweist. Dies gilt dann nicht, wenn der mangelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht sinnvoll verwertbar ist.
§ 11 Haftungseinschränkung:
Sollten andere Schäden durch die Lieferung erfolgen als Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit, haftet Zündapp Dienst Leuchs nur, soweit die Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind oder auf eine schuldhafte Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten. Eine darüber hinausgehende Haftung für Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmung des Produkthaftungsgesetzes bleibt davon unberührt.
Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
Da die Datenkommunikation stets nur nach dem Stand der Technik möglich ist, kann Zündapp Dienst Leuchs keine fehlerfreie und/oder jederzeit verfügbare Kommunikation gewährleisten. Zündapp Dienst Leuchs haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Systems, noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufsveranstaltung, auf welche Zündapp Dienst Leuchs keinen Einfluss hat. Zündapp Dienst Leuchs haftet insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten durch Verkaufsveranstalter im Online-Dienst.
§ 12 Eigentumsvorbehalt:.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in einer laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung in Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
3. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengen der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.
4. Wir können ohne Einschränkung Herausgabe der Ware, Widerruf der Vollmacht sowie Geltendmachung der Forderung bei Dritten insbesondere verlangen, wenn bei dem Vertragspartner
a) Wechsel- oder Scheckproteste bekannt werden,
b) ein Antrag auf Insolvenzverfahren gestellt wird,
c) vereinbarte Zahlungsziele um 14 Tage überschritten werden,
d) sonstige Vertragsbestimmungen nicht eingehalten werden.
5. Es besteht für uns, unabhängig evtl. Streitfragen, jederzeit gegenüber dem Vertragspartner das Recht auf Auskunft, Einsicht in die Geschäftsunterlagen, Herstellung von Fotokopien, soweit dieses zur Feststellung der obengenannten Rechte erforderlich ist.
6. Sollte eine Übersicherung eintreten, so werden wir auf Verlangen des Vertragspartners in angemessenem Rahmen auf den vereinbarten Eigentumsvorbehalt verzichten und die Freigabe der Ware erklären.
§ 13 Datenschutz:
Zündapp Dienst Leuchs, ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer oder von Dritten stammt, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu bearbeiten. Dies gilt für die Bearbeitung der Daten, soweit sie für die Geschäftsbeziehung erforderlich ist. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses erhaltenen Daten auch zum Zwecke der Bonitätsprüfungen an beauftragte und gemäß § 11 BDSG sorgfältig ausgesuchte Partner von Zündapp Dienst Leuchs weitergeleitet werden können.
§ 14 Widerrufsbebelehrung:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:Zündapp Dienst Leuchs
Dorfstrasse 42
94124 Büchlberg
E-mail : Leuchs@zuendappdienst.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zugewähren und ggfls. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns in soweit ggfls. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wir Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.Ende der Widerrufsbelehrung
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Bestellungen und Lieferungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes.
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen der Firma Zündapp Dienst Leuchs aus dem Vertragsverhältnis ist Sitz des Unternehmens Zündapp Leuchs in 94124 Büchlberg. Dies gilt für alle Streitigkeiten.
Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie seiner Anbahnung und Abwicklung Passau.
Wir sind jedoch berechtigt, die Vertragspartner auch an jedem sonstigen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
Für den Fall, dass der Kunde ein Nichtkaufmann ist, gilt der Gerichtsstand Passau in den Fällen, in welchen der Kunde keinen zustellungsfähigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Zündapp Dienst Leuchs trotz zumutbarer Anstrengung (AMA-Anfrage, Postanfrage) nicht in der Lage ist, einen zustellungsfähigen Wohnsitz des Kunden in der Bundesrepublik zu finden.
§ 16 Salvatorische Klausel:
Für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Satz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde